1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferungen und Leistungen der Meyer GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt dabei die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
2. Zustandekommen eines Vertrages
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Erst durch die Bestellung des Kunden kommt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zustande.
2.2 Ein Auftrag an uns gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt haben.
2.3 Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen, die von Uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Lieferzeit
3.1 Wenn in den Vertragsunterlagen für Lieferung oder Leistungen ein Datum oder eine Frist angegeben ist oder daraus ermittelt werden kann, bezeichnet sie nur die Fälligkeit der Lieferung. Werden solche Lieferfristen oder Liefertermine schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen gemäß Ziffer 3.3. Für Fristen und Termine, die keinesfalls überschritten werden dürfen (Fixgeschäfte), muss diese Eigenschaft ausdrücklich und unmissverständlich vereinbart sein.
3.2 Sollten wir infolge höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Beeinträchtigung der Verkehrsmittel sowie Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind, an der Lieferung gehindert sein, sind wir berechtigt, nach Behebung der Hindernisse zu liefern. Das gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
3.3 Unsere Schadensersatzpflicht wegen Verzuges im Fall leichter Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag in Höhe von 30% des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich ab unserm Lager ohne Verpackung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Kosten für die Auslieferung der Ware bzw. deren Versand trägt der Kunde, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
4.2 Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
5. Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Versand, Gefahrtragung, Erfüllungsort
6.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit der Übergabe an die Transportperson über. Das gilt auch bei Versendung der Ware innerhalb des gleichen Ortes und für den Fall, dass wir die Ware mit eigenen Transportmitteln transportieren.
6.3 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden und Transportverluste erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Ware unser Eigentum. handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so bleiben alle von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung des Kunden schon jetzt an.
7.3 Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw. Freigabe der Sicherheiten verpflichtet, wenn der wert der uns gegebenen Sicherheiten die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt.
7.4 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bzw. Forderungsteile. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach kommt.
7.5 Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
8. Gewährleistung
8.1 Hat die Ware bei der Auslieferung Mängel, die auch bei oberflächlicher Betrachtung erkennbar sind, so sind diese durch schriftliche Mängelanzeige / Reklamation spätestens innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen zu rügen. Nach Ablauf der Frist erlischt unsere Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde den Mangel nicht Form- und fristgerecht gerügt hat.
8.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.
8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.4 Wir leisten auf unsere Ware Gewähr für die Zeit von einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Sache an den Kunden. Darüber hinausgehende Garantieerklärungen des Herstellers oder unseres Lieferanten bleiben hiervon unberührt.
8.5 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
8.6 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf eine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.7 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen.
9. Rechtswahl
Die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden, auch ausländischen, und uns, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublick Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10. Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Gesellschaft.
Leonhardistr. 11a, 83104 Biberg-Tuntenhausen
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